Montag + Mittwoch: 16-19Uhr
Dienstag + Donnerstag: 16-18Uhr
Montag + Mittwoch: ab 19Uhr
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Email: Info@Fahrschule-Helesch.de
Fahrschule-Helesch
Friederikastr. 48
44789 Bochum
Kraftwagen bis max. 3500 kg und max. 8 Sitzplätzen (ausser Fahrersitz)
- auch mit Anhänger bis 750 kg sowie Zugkombinationen bis 3500 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (Begleitetes fahren ab 17 Jahren).
Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters,
Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters.
B96: Kraftwagen der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse der Zugkombination bis 4250 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (Begleitetes fahren ab 17 Jahren).
BE: Kraftwagen der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger
- mit einem Anhänger bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter: 18 Jahre (Begleitetes fahren ab 17 Jahren).
Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quad, Trike)
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- bis max. 4 kW Motorleistung und
- mit einem Hubraum von max. 50 cm³.
Mindestalter: 16 Jahren.
Krafträder
- bis 11 kW (15 PS) und
- einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg
- ohne Geschwindigkeitbegrenzung.
- auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahren.
A2: Krafträder mit
- Motorleistung bis 35 kW (48 PS) und
- einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
- auch mit Beiwagen.
Ab einem Alter von 18 Jahren Direkteinstieg. Nach zwei Jahren Besitz der Fahrerlaubnisklasse A1 ist für den Aufstieg in die Klasse A2 lediglich eine praktische Prüfung erforderlich.
A: Krafträder
- ohne Leistungsbeschränkung,
- auch mit Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- Leistung von mehr als 15 kw oder
- symetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von mehr als 15 kW.
Ab einem Alter von 24 Jahren Direkteinstieg. Nach zwei Jahren Besitz der Fahrerlaubnisklasse A2 ist für den Aufstieg in die Klasse A lediglich eine praktische Prüfung erforderlich.