Montag + Mittwoch: 16-19Uhr
Dienstag + Donnerstag: 16-18Uhr
Montag + Mittwoch: ab 19Uhr
Telefon: +49 234 37541
Fax: +49 234 332983
Email: Info@Fahrschule-Helesch.de
Fahrschule-Helesch
Friederikastr. 48
44789 Bochum
Der Führerschein gibt den Menschen ein gutes Stück Freiheit,
gerade körperbehinderte Menschen sollen die Mobilität erhalten,
die sie brauchen. Körperliche Mängel und Beeinträchtigungen müssen nicht den Verzicht auf den Führerschein bedeuten.
Viele Behinderungen lassen es zu - zum Teil mit Hilfsmitteln und Zusatzeinrichtungen - ein Kraftfahrzeug sicher
zu führen. Unsere Fahrschule verfügt über langjährige Erfahrung in der Ausbildung körperbehinderter Menschen. Die
Mitarbeiter/Innen in der Fahrschule bemühen sich um eine ruhige, qualifizierte und dennoch zwangslose Ausbildung.
Die Räume der Fahrschule sind behindertenfreundlich. Auch für Rollstuhlfahrer/innen ist die Fahrschule gut erreichbar.
Nicht immer gelingt es, mit der Ausstattung der Fahrschule alle Behinderungen im Fahrschulfahrzeug auszugleichen, so dass individuelle Lösungen gefunden und zum Teil für jeden Einzelnen spezielle Umrüstungen und Einbauten vorgenommen werden.
Einige haben einen Führerschein erworben bevor sie körperbehindert wurden. Wir helfen gern bei der Umschulung auf ein entsprechend umgerüstetes Fahrzeug. Der ursprünglich erworbene Führerschein behält auch weiterhin seine Gültigkeit, wenn der Zulassungsstelle eine entsprechende Mitteilung gemacht wurde und gegebenenfalls die erforderlichen Auflagen oder Beschränkungen eingetragen wurden. Bei der Abwicklung der notwendigen behördlichen Formalitäten können wir behilflich sein. Ihre individuellen Voraussetzungen werden berücksichtigt und das Fahrzeug, wenn möglich, gegebenenfalls speziell umgerüstet.
Wir bilden Sie auf einem behindertengerechten Fahrzeug aus.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen bei allen Formalitäten.
Ihre individuellen Voraussetzungen werden berücksichtigt
und das Fahrzeug, wenn möglich, gegebenenfalls speziell umgerüstet.
Die Entscheidung, ob ein Führerschein erworben werden darf obliegt der Zulassungsstelle. Grundlage einer jeden Entscheidung ist
ein fachärztliches Gutachten. Die Behörde kann weitere Gutachten, z.B. ein medizinisch-psychologische oder das eines Gutachters
für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Häufig wird der Führerschein mit Auflagen und Beschränkungen versehen, z.B. Automatik-Fahrzeug,
zusätzliche Spiegel, Spezialeinrichtungen zum Lenken, Blinken, Gasgeben und Bremsen.
Es gibt u.U. die Möglichkeit, Zuschüsse zum Erwerb des Führerscheins zu erhalten. Wenn die Fahrerlaubnis zur Berufsausübung, Berufsausbildung oder aus anderen beruflichen Gründen notwendig ist, übernimmt evtl. der Träger der Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft, der Landschaftsverband oder das Arbeitsamt die Kosten. Bei anderen Gründen kann es finanzielle Hilfen über das Sozialamt oder die Hauptfürsorgestelle geben. Höhe und Art der Zuschüsse hängen aber jeweils vom Einzelfall ab. Wir sind gern bereit, bei der Beantragung von Finanzhilfen zu beraten.